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   OLG Braunschweig, 18.04.2023 - 4 W 4/23   

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https://dejure.org/2023,9731
OLG Braunschweig, 18.04.2023 - 4 W 4/23 (https://dejure.org/2023,9731)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18.04.2023 - 4 W 4/23 (https://dejure.org/2023,9731)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18. April 2023 - 4 W 4/23 (https://dejure.org/2023,9731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 148; ZPO § 150; ZPO § 252; ZPO § 348a Abs. 1
    Aussetzung; EuGH-Vorlage; Prüfungsmaßstab; Statthaftigkeit; Verwirkung; Verbraucherkreditrichtlinie; Darlehensvertrag; Widerruf; rechtsmissbräuchlich; vorgreiflich; Ermessen; Ermessensfehler; Unionsrecht; Annahmeverzug; Vorleistungspflicht; Leistungsverweigerungsrecht; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufhebung der Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH in einem Parallelverfahren

  • rechtsportal.de

    Aussetzung; EuGH-Vorlage; Prüfungsmaßstab; Statthaftigkeit; Verwirkung; Verbraucherkreditrichtlinie; Darlehensvertrag; Widerruf; rechtsmissbräuchlich; vorgreiflich; Ermessen; Ermessensfehler; Unionsrecht; Annahmeverzug; Vorleistungspflicht; Leistungsverweigerungsrecht; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aussetzung wird aufgehoben: Sofortige Beschwerde statthaft!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH - C-232/21 (anhängig)

    Volkswagen Bank und Audi Bank

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.04.2023 - 4 W 4/23
    Eine Aussetzung sei auch nicht aufgrund der Vorlage-Entscheidung des Landgerichts Ravensburg vom 8. Januar 2021 - C-232/21 - zum Thema Vorleistungspflicht geboten.

    Der Rechtsstreit sei daher bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-232/21 zwingend auszusetzen.

    Soweit die Klägerin rügt, im Zusammenhang mit der Vorleistungspflicht aufkommende Fragen rechtfertigten eine Aussetzung mit dieser Begründung mit Blick auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Ravensburg vom 8. Januar 2021 - 2 O 160/20, EuGH, anhängiges Verfahren zum Aktenzeichen C-232/21, verhilft dies der Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg.

  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 16/20

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit im Urkundenprozess; Klage auf Zahlung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.04.2023 - 4 W 4/23
    Damit verengt sich der Prüfungsmaßstab auf die Kontrolle, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder ob Ermessenfehler gegeben sind ( BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - II ZB 16/20 -, Rn. 20 m.w.N., juris).

    Dem Beschwerdegericht sind eigene Zweckmäßigkeitserwägungen verwehrt ( BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - I ZB 82/18 -, Rn. 38 m.w.N., juris; BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - II ZB 16/20 -, Rn. 20, juris).

    Das durch die Aussetzungsentscheidung ausgelöste Beschwerdeverfahren stellt sich als Bestandteil des Hauptverfahrens dar ( BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - II ZB 16/20 -, Rn. 23, juris; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 -, Rn. 12, juris).

  • OLG Braunschweig, 28.06.2022 - 4 W 20/22

    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.04.2023 - 4 W 4/23
    Die Aussetzung erweise sich aufgrund der nach Erlass der Aussetzungsentscheidung ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung als ermessensfehlerhaft (unter Hinweis auf OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 4 W 20/22 -, juris).

    In der Beschwerdeinstanz kann die im Ermessen des Gerichts stehende Entscheidung nur auf Ermessensfehler kontrolliert werden ( BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11 -, Rn. 12, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 4 W 20/22 -, Rn. 52, juris).

    Es ist dem Beschwerdegericht im Rahmen des § 252 ZPO grundsätzlich verwehrt, die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch das Erstgericht zu überprüfen, denn diese Prüfung ist dem Rechtsmittel gegen die spätere Sachentscheidung vorbehalten (Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 252 ZPO Rn. 5 m.w.N.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 4 W 20/22 -, Rn. 41, juris).

  • OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 6 U 715/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.04.2023 - 4 W 4/23
    Die Kammer erwäge, den Rechtsstreit mit Blick auf den (Vorlage-) Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. Oktober 2021 - 6 U 715/19 -, juris, gemäß § 148 ZPO in analoger Anwendung bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union auszusetzen.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. Oktober 2021 - 6 U 715/19 -, juris, enthält unter anderem folgende Vorlagefragen:.

    Mit Beschluss vom 21. Dezember 2021, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, hat der Einzelrichter den Rechtsstreit im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. Oktober 2021 - 6 U 715/19 - in analoger Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union über die Vorlagefragen ausgesetzt.

  • OLG Braunschweig, 14.02.2022 - 4 W 16/21

    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.04.2023 - 4 W 4/23
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist die Aussetzung eines Verfahrens gemäß § 148 ZPO in entsprechender Anwendung zum Zwecke des Abwartens des Ergebnisses einer in einem fremden Verfahren eingeleiteten EuGH-Vorlage gemäß § 252 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar; die für die teleologische Reduktion der Vorschrift angeführten Argumente im Falle der Aussetzung zwecks Durchführung einer eigenen EuGH-Vorlage tragen in diesem Falle nicht ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 4 W 16/21 -, Rn. 29 ff., juris).

    Dem Gebot der grundsätzlichen Nichtüberprüfbarkeit der eigenen Vorlage- und Sachentscheidungskompetenz des aussetzenden Gerichts (ohne eigene Vorlage) könne auch bei einer isolierten Aussetzungsentscheidung mit Blick auf eine Vorlage in einem anderen Verfahren durch Anwendung eines dies berücksichtigenden begrenzten Prüfungsmaßstabes des Beschwerdegerichts Rechnung getragen werden ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 4 W 16/21 -, Rn. 41, juris).

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.04.2023 - 4 W 4/23
    Das durch die Aussetzungsentscheidung ausgelöste Beschwerdeverfahren stellt sich als Bestandteil des Hauptverfahrens dar ( BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - II ZB 16/20 -, Rn. 23, juris; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 -, Rn. 12, juris).
  • LG Ravensburg, 08.01.2021 - 2 O 160/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.04.2023 - 4 W 4/23
    Soweit die Klägerin rügt, im Zusammenhang mit der Vorleistungspflicht aufkommende Fragen rechtfertigten eine Aussetzung mit dieser Begründung mit Blick auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Ravensburg vom 8. Januar 2021 - 2 O 160/20, EuGH, anhängiges Verfahren zum Aktenzeichen C-232/21, verhilft dies der Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg.
  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.04.2023 - 4 W 4/23
    Jener hat die Parteien mit Verfügung vom selben Tage unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 9. September 2021 - C-33/20 u.a. - darauf hingewiesen, dass es auch nach diesem Urteil nicht ausgeschlossen sei, dass die Ausübung des Widerrufsrechts als rechtsmissbräuchlich bewertet werden könne.
  • BGH, 08.04.2014 - XI ZB 40/11

    Aussetzung eines Schadensersatzprozesses wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.04.2023 - 4 W 4/23
    In der Beschwerdeinstanz kann die im Ermessen des Gerichts stehende Entscheidung nur auf Ermessensfehler kontrolliert werden ( BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11 -, Rn. 12, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 4 W 20/22 -, Rn. 52, juris).
  • BGH, 25.07.2019 - I ZB 82/18

    Internationaler Straßengüterverkehr im Anwendungsbereich der CMR: Aussetzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.04.2023 - 4 W 4/23
    Dem Beschwerdegericht sind eigene Zweckmäßigkeitserwägungen verwehrt ( BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - I ZB 82/18 -, Rn. 38 m.w.N., juris; BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - II ZB 16/20 -, Rn. 20, juris).
  • OVG Sachsen, 05.11.2019 - 2 E 99/19

    Fortsetzung des Verfahrens nach Ruhensanordnung; Zweckmäßigkeit; Ermessen

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